Sicherheitsbeleuchtung
Zusatzinformationen
Warum eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist und im Ernstfall Ihr Leben retten kann..
Stromausfällte kommen öfters vor als man denkt. Auslöser für Stromausfälle sind beispielsweise Feuer, Grabungsarbeiten, Überlast am Leitungsnetz, Schäden an Trafos bzw. an Leitungen, Umwelteinflüsse wie Sturm, Gewitter etc. Eine Notbeleuchtung bzw. eine Sicherheitsbeleuchtung hilft im Ernstfall das Gebäude sicher und rasch zu verlassen, sowie einen Arbeitsablauf sicher zu beenden.
Fällt die Netzspannung der allgemeinen Stromversorgung über einen Zeitraum von 0,5s unter den Wert von 75%, muss die Batterie die Versorgung selbsständig übernehmen.
Zu den wesentlichsten Normen im Notlichtbereich zählen die ÖNORM EN 1838, ÖVE/ÖNORM E 8002, die TRVB (TRVB – Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz), sowie das Arbeitnehmerschutzgesetz.
Die Sicherheitsbeleuchtung wird in folgende Bereiche unterteilt:
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Ausleuchtung der Rettungswege und Hindernisse wie z.B. Stufen.
Antipanikbeleuchtung
Die Antipanikbeleuchtung dient zur Vermeidung von Panik. Ziel ist es einen Raum mit Menschenansammlungen zu verlassen um zu einen gekennzeichneten Fluchtweg zu gelangen.
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Personen die sich in gefährlichen Situationen oder Arbeitsabläufen befinden muss es möglich sein diese Tätigkeit gefahrlos zu beenden bzw. Abschaltmaßnahmen zu treffen.
Rettungszeichen-Leuchten
Rettungszeichenleuchten sind Sicherheitsleuchten auf der ein Piktogramm angebraucht ist. Die Rettungszeichenleuchten dienen zur Kennzeichnung von Rettungswegen. Rettungszeichenleuchten sind über Ausgänge und bei Richtungsänderungen entlang der Fluchtweges anzubringen.
Sicherheitsstromquelle
Fällt die allgemeine Stromversorgung aus, ist eine Ersatzstromquelle erforderlich, die für eine bestimmte Zeit (in der Regel 1-8 Stunden) die elektrische Energie für die Versorgung der Sicherheitseinrichtungen zur Verfügung stellt. Bei Sicherheitsbeleuchtungen kommen hauptsächlich Einzelbatterieleuchten, Gruppenbatterieanlagen oder Zentralbatterieanlagen zum Einsatz.
Einzelbatterieleuchten
Bei Einzelbatterieleuchten wird die Leuchte über eine wartungsfreie Batterie versorgt. Diese Batterie ist meist in der Leuchte integriert und besitzt eine eigene Lade- und Kontrolleinrichtung. Bei Einzelakkuleuchten ist die Installation einfach und kostengünstig, allerdings ist der Wartungsaufwand höher, da die Akkus in regelmäßigen Abständen zu tauschen sind. Zusätzlich zu internen Prüfeinrichtungen existieren auch zentrale Überwachungen, die bei Ausfall von einer oder mehreren Leuchten eine Störmeldung ausgibt.
Gruppenbatterieanlagen (LPS – Low Power Supply)
Eine Gruppenbatterieanlage ist eine kleine Zentralbatterieanlage mit einer begrenzten Anschlussleistung von bis zu 1500W. Die Gruppenbatterieanlage besitzt einen Ladegleichrichter, eine Kontroll- und Überwachungseinrichtung, eine Umschalteinrichtung und eine Batterieanlage, die mehrere Leuchten (500W – 3h und 1500W – 1h) versorgen kann. Für eine Gruppenbatterieanlage (LPS) ist kein eigener elektrischer Betriebsraum erforderlich. Für ausreichenden Brandschutz (z.B. Brandschutzgehäuse E30) ist zu sorgen
Zentralbatterieanlage
Die Zentralbatterieanlage ist ein Notlichtsystem ohne Leistungsbegrenzung. Wie die Gruppenbatterieanlage besteht die Zentralbatterieanlage aus einem Ladegleichrichter, eine Kontroll- und Überwachungseinrichtung, eine Umschalteinrichtung und eine Batterieanlage. Im Normalbetrieb werden die Leuchten über die vorhandene Netzspannung versorgt. Zusätzlich werden die Batterien über den Ladegleichrichter geladen. Bei Ausfall der Netzspannung schaltet die Anlage auf die Batterieanlage um und versorgt die Leuchten über den Batteriezwischenkreis. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Bereitschaftsleuchten eingeschaltet.